Artikel aus PSO aktuell Heft 1/03
Ob eine Lichttherapie zu Hause überhaupt sinnvoll ist, wissen Betroffene in der Regel aus eigenem Erleben: Ihre Haut hat sich jedesmal während eines sonnigen Urlaubs oder durch UV-Bestrahlung in der Arztpraxis bzw. Klinik gebessert.
Wer diese Möglichkeit in eigener Regie nutzen möchte, muss erst nach Absprache mit dem betreuenden Dermatologen die jeweils am besten geeignete Lichtquelle unter den Angeboten verschiedener Hersteller auswählen.
Unter bestimmten Bedingungen können die Krankenkassen auch die nicht in das Hilfsmittelverzeichnis eingetragenen Teil- und Ganzkörperbestrahlungsgeräte bezahlen.
Heimbehandler lassen sich möglichst von dem ihre Selbständigkeit unterstützenden Dermatologen beraten hinsichtlich Anzahl und Häufigkeit der je Serie angezeigten Bestrahlungen, deren anfängliche Dauer und Steigerung der Zeiten. Diese hängen einerseits vom Hauttyp und der Lichtgewöhnung, andererseits von der Art und Leistung des verwendeten Gerätes ab. Seine Gebrauchsanleitung sollte man daher gründlich lesen.
Begonnen wird immer mit einer UV-Menge, die auch an sonnenungewohnten Hautstellen gerade noch keine Rötung (Erythem) hervorruft. Im Zweifelsfalls kann der Arzt die individuelle Empfindlichkeit anhand der minimalen Erythemdosis (MED) testen.
Um die angestrebte Wirkung zu erzielen, muss mindestens dreimal wöchentlich bestrahlt werden. Mehr als fünf Behandlungen pro Woche oder zwei am Tag beschleunigen den Erfolg nicht. Gut begründet ist die Empfehlung, die UV-Therapie nicht bis zum völligen Abheilen fortzusetzen. Nach durchschnittlich 20 bis 30 Bestrahlung nützt sie immer weniger und kann umso mehr schaden (vgl. PSO aktuell 1/2001, S. 23).
Vorheriges Baden und Bestrahlung mit noch nasser Haut kann die Wirksamkeit verstärken. Da UV-Licht die Haut austrocknet, braucht sie danach fettende Pflege.
Über die UV-Heimtherapie sollte jede(r) Buch führen, an welchen Tagen wie lange bestrahlt wurde, ob Hautreizungen aufgetreten sind, wann sich der Zustand gebessert hat und was einem sonst eventuell noch aufgefallen ist. Solche Aufzeichnungen dienen der Selbstkontrolle, dass eine als wirksam erfahrene Methode nicht im Übermaß angewandt und damit riskant wird.
Zur Verantwortung, die mündige Patienten für ihre Behandlung übernehmen, gehört auch die fachliche Überwachung durch den in regelmäßigen Abständen aufgesuchten Hautarzt.