Fragen & Antworten > Krankenkassen
Biologics sind bekanntermaßen sehr teuer. So kosten zum Beispiel
vier Injektionen Raptiva® 1354,60 Euro. Wie steht es mit der Kostenübernahme durch die (gesetzlichen)
Krankenkassen? Kann grundsätzlich jeder Dermatologe (oder sonstige Ärzte?) diese Medikamente verschreiben?
Dieter B.
PSO aktuell: Die von Ihnen
angeschnittene Frage ist in der Tat der entscheidende Punkt. Eine abschließende Antwort gibt es darauf noch
nicht. Grundsätzlich kann bisher jeder Arzt die neuen Mittel bei den zugelassenen Anwendungsgebieten verordnen.
Dem steht freilich das Budget des jeweiligen Arztes gegenüber, das er nicht überschreiten darf, wenn er sich
keine Regressforderungen einhandeln will. Bei den hohen Kosten für Raptiva® und ebenso für Enbrel® oder
Remicade® ist dies natürlich schwierig. Vor Regressforderungen ist der Arzt nur geschützt, wenn solche teuren
Innovationen als Praxisbesonderheit angibt. Allgemein anerkannt als eine der Möglichkeiten systemischer
Therapie sind Biologics derzeit nur von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Außerhalb ihres
Geltungsbereichs muss der Arzt individuell begründen, warum er in Einzelfällen die kostspieligen Medikamente
für medizinisch notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich hält. So schreibt es das
Sozialgesetzbuch V vor. Das bedeutet konkret den dokumentierten Nachweis, dass einem Patienten, der dafür
überhaupt in Frage kommt, mit anderen systemischen Arzneimitteln wie Fumarsäureester, Ciclosporin, Methotrexat
oder PUVA nicht genügend zu helfen war oder deren Anwendung kontraindiziert ist bzw. wegen unerwünschter
Wirkungen ausscheidet. Den damit verbundenen Aufwand scheuen wohl die meisten Hautärzte.
Angestrebt wird "eine von den gesetzlichen Krankenkassen abgesegnete Anleitung zum Einsatz dieser teuren
Arzneimittel und formalisierte Anträge zur Kostenübernahme", so Prof. Dr. Jörg Prinz von der
Universitäts-Hautklinik München.
DER EINSATZ VON BIOLOGICS sollte unseres Erachtens auf besonders erfahrene und geschulte Dermatologen in Schwerpunktpraxen oder Ambulanzen beschränkt bleiben, um auch die vielen noch offenen Fragen zu ihrer Wirksamkeit und langfristigen Unbedenklichkeit klären zu können.